UNSERE RECHTSGEBIETE
Unsere Rechtsgebiete richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmer. Als Träger eines öffentlichen Amtes, ist dem Notar die staatliche Autorität übertragen, Urkunden zu errichten. Dabei gewährt er außerdem deren Echtheit, Beweiskraft und Aufbewahrung. Der Notar ist vom Gesetz verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein. Darüber hinaus bietet er ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an – unter Berücksichtigung zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten sowie der steuerlichen Seite der Vorgänge. So kann er eine für alle Beteiligten optimale, sichere und kostengünstige Lösung erstellen.